Wenn dein Kind eine Ausbildung beginnt, kann das Kindergeld unter bestimmten Bedingungen verlängert werden. Normalerweise endet der Anspruch auf Kindergeld mit dem 18. Geburtstag des Kindes. Allerdings gibt es einige Ausnahmen:

Vollzeitausbildung

Wenn dein Kind eine vollzeitschulische oder berufliche Ausbildung absolviert, besteht weiterhin Anspruch auf Kindergeld bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens jedoch bis zum 25. Lebensjahr.

Teilzeitausbildung

Auch bei einer Teilzeitausbildung kann der Anspruch auf Kindergeld verlängert werden, wenn die wöchentliche Arbeitszeit des Kindes mindestens 20 Stunden beträgt.

Übergangszeit

Es gibt auch eine Übergangszeit von vier Monaten nach Beendigung der Schule, in der das Kindergeld weitergezahlt wird, während das Kind nach einer Ausbildungsstelle sucht.

Um den Anspruch auf verlängertes Kindergeld geltend zu machen, musst du einen Antrag bei der Familienkasse stellen und entsprechende Nachweise über die Ausbildung deines Kindes vorlegen, wie zum Beispiel Schulbescheinigungen oder Ausbildungsverträge.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen allgemeiner Natur sind und sich je nach Land und individueller Situation unterscheiden können. Es wird empfohlen, sich bei der zuständigen Familienkasse oder einem Steuerberater über die genauen Voraussetzungen und Verfahren zu informieren.